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BSG, 23.10.2017 - B 8 SO 28/17 BH |
Volltextveröffentlichungen (10)
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§ 160a Abs 1 S 1 SGG, § 160 Abs 2 Nr 3 SGG, § 60 Abs 1 SGG, § 62 SGG, § 202 S 1 SGG
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verletzung des rechtlichen Gehörs - mündliche Verhandlung - Terminverlegungsantrag - Kostenerstattung durch das Gericht - Verhandlung und Entscheidung unter Mitwirkung von abgelehnten Richtern ... - Wolters Kluwer
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Bezeichnung des Verfahrensmangels einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verhandlung und Entscheidung unter Mitwirkung von abgelehnten Richtern
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Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verletzung des rechtlichen Gehörs - mündliche Verhandlung - Terminverlegungsantrag - Kostenerstattung durch das Gericht - Verhandlung und Entscheidung unter Mitwirkung von abgelehnten Richtern ...
- ra.de
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Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Bezeichnung des Verfahrensmangels einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verhandlung und Entscheidung unter Mitwirkung von abgelehnten Richtern
- rechtsportal.de
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Bayreuth, 26.05.2014 - S 4 SO 117/13
- LSG Bayern, 05.04.2017 - L 18 SO 143/14
- BSG, 23.10.2017 - B 8 SO 28/17 BH
Papierfundstellen
- NZS 2018, 79
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09
Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim …
Auszug aus BSG, 23.10.2017 - B 8 SO 28/17 BH
Diese Begründung des Befangenheitsgesuchs ist - worauf das LSG zu Recht verweist - offensichtlich ungeeignet, einen Ausschluss des abgelehnten Richters zu rechtfertigen (vgl dazu auch BVerfGE 131, 239, juris RdNr 45) . - BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 698/06
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die von der Kultusministerkonferenz …
Auszug aus BSG, 23.10.2017 - B 8 SO 28/17 BH
Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme des abgelehnten Richters; dieser ist auch bei der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (vgl BVerfGK 8, 59, 60) . - BSG, 29.03.2007 - B 9a SB 18/06 B
Entscheidungsbefugnis des Revisions- oder Beschwerdegerichts über …
Auszug aus BSG, 23.10.2017 - B 8 SO 28/17 BH
Erfolgt die Ablehnung eines Befangenheitsantrags nicht durch Zwischenentscheidung (…dazu BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 1 RdNr 9 f) , sondern - wie hier - in den Urteilsgründen unter Mitwirkung der abgelehnten Richter, kann zwar ein Verfahrensfehler vorliegen, auf dem die Entscheidung beruhen kann (vgl BSG SozR 4-1500 § 60 Nr. 4) ; das LSG durfte vorliegend aber ohne Verstoß gegen § 60 SGG iVm § 45 Abs. 1 ZPO das Ablehnungsgesuch in dem angegriffenen Urteil unter Mitwirkung der abgelehnten Richter als unbeachtlich werten, weil es in nicht zu beanstandender Weise einen Rechtsmissbrauch angenommen hat (vgl hierzu BSG, Beschluss vom 13.8.2009 - B 8 SO 13/09 B - mwN) . - BSG, 05.08.2003 - B 3 P 8/03 B
Verfahrensmangel im sozialgerichtlichen Vefahren, Besetzungsrüge
Auszug aus BSG, 23.10.2017 - B 8 SO 28/17 BH
Erfolgt die Ablehnung eines Befangenheitsantrags nicht durch Zwischenentscheidung (dazu BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 1 RdNr 9 f) , sondern - wie hier - in den Urteilsgründen unter Mitwirkung der abgelehnten Richter, kann zwar ein Verfahrensfehler vorliegen, auf dem die Entscheidung beruhen kann (…vgl BSG SozR 4-1500 § 60 Nr. 4) ; das LSG durfte vorliegend aber ohne Verstoß gegen § 60 SGG iVm § 45 Abs. 1 ZPO das Ablehnungsgesuch in dem angegriffenen Urteil unter Mitwirkung der abgelehnten Richter als unbeachtlich werten, weil es in nicht zu beanstandender Weise einen Rechtsmissbrauch angenommen hat (vgl hierzu BSG, Beschluss vom 13.8.2009 - B 8 SO 13/09 B - mwN) . - BSG, 13.08.2009 - B 8 SO 13/09 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; …
Auszug aus BSG, 23.10.2017 - B 8 SO 28/17 BH
Erfolgt die Ablehnung eines Befangenheitsantrags nicht durch Zwischenentscheidung (…dazu BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 1 RdNr 9 f) , sondern - wie hier - in den Urteilsgründen unter Mitwirkung der abgelehnten Richter, kann zwar ein Verfahrensfehler vorliegen, auf dem die Entscheidung beruhen kann (…vgl BSG SozR 4-1500 § 60 Nr. 4) ; das LSG durfte vorliegend aber ohne Verstoß gegen § 60 SGG iVm § 45 Abs. 1 ZPO das Ablehnungsgesuch in dem angegriffenen Urteil unter Mitwirkung der abgelehnten Richter als unbeachtlich werten, weil es in nicht zu beanstandender Weise einen Rechtsmissbrauch angenommen hat (vgl hierzu BSG, Beschluss vom 13.8.2009 - B 8 SO 13/09 B - mwN) .
- LSG Bayern, 12.03.2021 - L 5 KR 504/19
Sozialgerichtsverfahren: Zur Zulässigkeit einer Richterablehnung in …
Der Senat kann unter Mitwirkung der abgelehnten Richterinnen und Richter entscheiden, ohne gegen das Verfahrensgrundrecht auf den gesetzlichen Richter zu verstoßen (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG), da die Ablehnungsgesuche offensichtlich unzulässig sind (BSG, Beschluss vom 23. Oktober 2017 - B 8 SO 28/17 BH, dazu Nichtannahmebeschluss des BVerfG v. 23.05.2018, 1 BvR 566/18, unter Bezugnahme auf die Entscheidung des BVerfG v. 02.05.2006 - 1 BvR 698/06).Damit ist auch die Richterablehnung als unzulässig zu verwerfen, wobei eine dienstliche Stellungname (BSG, Beschluss v. 23.10.2017 - B 8 SO 28/17 BH) und jedes Eingehen auf den Gegenstand des Verfahrens entbehrlich ist (BSG, Beschluss v. 27.10.2009 -B 1 KR 68/09 B).
- LSG Bayern, 03.03.2021 - L 5 SF 227/20
Krankenversicherung, Verfahren, Befangenheit, Beschwerde, Rechtsmittel, …
Der Senat kann unter Mitwirkung der abgelehnten Richterinnen und Richter entscheiden, ohne gegen das Verfahrensgrundrecht auf den gesetzlichen Richter zu verstoßen (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG), da die Ablehnungsgesuche offensichtlich unzulässig sind (BSG, Beschluss vom 23. Oktober 2017 - B 8 SO 28/17 BH, dazu Nichtannahmebeschluss des BVerfG v. 23.05.2018, 1 BvR 566/18, unter Bezugnahme auf die Entscheidung des BVerfG v. 02.05.2006 - 1 BvR 698/06).Damit ist auch die Richterablehnung als unzulässig zu verwerfen, wobei eine dienstliche Stellungname (BSG, Beschluss v. 23.10.2017 - B 8 SO 28/17 BH) und jedes Eingehen auf den Gegenstand des Verfahrens entbehrlich ist (BSG, Beschluss v. 27.10.2009 -B 1 KR 68/09 B).
- BSG, 08.09.2023 - B 8 SO 61/22 BH Denn das LSG durfte vorliegend ohne Verstoß gegen § 60 SGG iVm § 45 Abs. 1 ZPO das Ablehnungsgesuch unter Mitwirkung der abgelehnten Richter als unbeachtlich werten, weil es in nicht zu beanstandender Weise einen Rechtsmissbrauch angenommen hat (vgl hierzu BSG vom 23.10.2017 - B 8 SO 28/17 BH - RdNr 6; BSG vom 13.8.2009 - B 8 SO 13/09 B - RdNr 10 mwN) .
- LSG Bayern, 14.05.2018 - L 16 AS 861/16
Sozialprozessrecht: Zur Zulässigkeit von Anhörungsrüge, Gegenvorstellung und …
Einer dienstlichen Stellungnahme bedurfte es nicht (vgl. BSG, Beschluss vom 23.10.2017, Az. B 8 SO 28/17 BH). - BSG, 16.02.2023 - B 7 AS 123/22 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; …
In diesem Fall wäre schon die dienstliche Äußerung des abgelehnten Richters entbehrlich (BSG vom 27.6.2019 - B 5 R 1/19 B - RdNr 10; BGH vom 20.9.2016 - AnwZ 61/15 ua - RdNr 14) , genauso wie bei der Unzulässigkeit des Antrags (dazu BSG vom 23.10.2017 - B 8 SO 28/17 BH - RdNr 6) . - LSG Bayern, 18.05.2018 - L 16 AS 20/17
Verfahrensrecht: Zulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs und einer Gegenvorstellung
Einer dienstlichen Stellungnahme bedurfte es nicht (vgl. BSG, Beschluss vom 23.10.2017, Az. B 8 SO 28/17 BH). - LSG Bayern, 18.05.2018 - L 16 AS 23/17
Sozialprozessrecht: Ablehnung einer Gegenvorstellung und einer …
Einer dienstlichen Stellungnahme bedurfte es nicht (vgl. BSG, Beschluss vom 23.10.2017, Az. B 8 SO 28/17 BH).